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Rechner

Körperschaftsteuer-Rechner (Österreich)

Berechnen Sie die Körperschaftsteuer (KÖSt) Ihrer GmbH oder FlexCo: 23 % des steuerpflichtigen Gewinns, mindestens jedoch die Mindest-KÖSt von 500 € pro Jahr.

Rechtsform
KÖSt (23 %)
Mindest-KÖSt greift?
Körperschaftsteuer

Rechtsgrundlage: § 22, § 24 KStG (KÖSt 23 % seit 2024, Mindest-KÖSt). Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.

So funktioniert die Berechnung

Kapitalgesellschaften zahlen in Österreich 23 % Körperschaftsteuer auf ihr steuerpflichtiges Einkommen — ein fixer Satz, unabhängig von der Gewinnhöhe. Ergeben diese 23 % weniger als die Mindest-KÖSt von 500 € pro Jahr (125 € je Quartal), ist die Mindest-KÖSt zu zahlen. Sie wirkt wie eine Vorauszahlung und wird mit künftiger KÖSt gegengerechnet.

RechenwegFormel
KÖSt aus GewinnGewinn × 23 %
zu zahlende KÖSt (GmbH/FlexCo)höherer Wert aus (Gewinn × 23 %) und 500 €

Gesamtbelastung bei Ausschüttung (KESt)

Die 23 % KÖSt sind nur die erste Stufe. Wird der verbleibende Gewinn an eine natürliche Person ausgeschüttet, behält die Gesellschaft zusätzlich 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) ein und führt sie ans Finanzamt ab. Aus 100 € Gewinn bleiben nach 23 % KÖSt noch 77 €; davon 27,5 % KESt (rund 21,18 €) ergeben eine Gesamtsteuerbelastung von rund 44,18 % bei voller Ausschüttung. Bleibt der Gewinn dagegen in der Gesellschaft (Thesaurierung), fällt vorerst nur die KÖSt an.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Österreich?

Die Körperschaftsteuer (KÖSt) beträgt seit 2024 einheitlich 23 % des steuerpflichtigen Einkommens einer Kapitalgesellschaft — unabhängig von der Höhe des Gewinns. Es gibt keinen progressiven Tarif wie bei der Einkommensteuer.

Was ist die Mindest-Körperschaftsteuer?

Kapitalgesellschaften wie die GmbH und die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG/FlexCo) zahlen eine Mindest-KÖSt von 500 € pro Jahr (125 € pro Quartal), auch wenn sie Verlust machen oder wenig Gewinn erzielen. Sie greift immer dann, wenn 23 % des Gewinns weniger als 500 € ergeben. Bezahlte Mindest-KÖSt wird mit künftiger KÖSt gegengerechnet.

Wie hoch ist die Gesamtbelastung bei Ausschüttung an die Gesellschafter?

Wird der Gewinn nach KÖSt an eine natürliche Person ausgeschüttet, fällt zusätzlich 27,5 % Kapitalertragsteuer (KESt) auf die Ausschüttung an. Aus 100 € Gewinn bleiben nach 23 % KÖSt 77 €; davon 27,5 % KESt ergeben rund 21,18 €. In Summe rund 44,18 % Gesamtsteuerbelastung bei voller Ausschüttung.

Gilt der Satz von 23 % auch für die FlexCo?

Ja. Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG/FlexCo) wird wie die GmbH als Kapitalgesellschaft besteuert — 23 % KÖSt und dieselbe Mindest-KÖSt von 500 € pro Jahr.

Quellen: § 22 KStG (Steuersatz 23 %), § 24 KStG (Mindeststeuer), § 27a EStG (KESt 27,5 %). Nachzulesen bei ris.bka.gv.at / wko.at.