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Rechner

SVS-Beitragsrechner (Österreich)

Schätzen Sie Ihre laufenden SVS-Beiträge als gewerblich Selbstständige/r: Kranken-, Pensions- und Selbstständigenvorsorge auf Basis Ihrer Beitragsgrundlage, plus die fixe Unfallversicherung. Die Grundlage wird automatisch an Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage angepasst.

Der eingegebene Betrag gilt …
Beitragsgrundlage (gekappt) /Monat
Krankenversicherung (6,80 %)
Pensionsversicherung (18,50 %)
Selbstständigenvorsorge (1,53 %)
Unfallversicherung (fix)
SVS-Beitrag / Monat
SVS-Beitrag / Jahr

Grundlage: GSVG (Beitragssätze 2026). Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung im Einzelfall.

So funktioniert die Berechnung

Die SVS-Beiträge werden von der Beitragsgrundlage berechnet — im Regelfall Ihr Gewinn, begrenzt nach unten durch die Mindest- und nach oben durch die Höchstbeitragsgrundlage. Auf diese Grundlage werden die Prozentsätze für Kranken-, Pensions- und Selbstständigenvorsorge angewandt; die Unfallversicherung ist ein fixer Monatsbetrag.

BeitragSatz 2026
Krankenversicherung (KV)6,80 %
Pensionsversicherung (PV)18,50 %
Selbstständigenvorsorge1,53 %
Unfallversicherung (UV)12,95 € / Monat (fix)
Mindestbeitragsgrundlage551,10 € / Monat
Höchstbeitragsgrundlage8.085 € / Monat

KV, PV und Vorsorge ergeben zusammen 26,83 % der Beitragsgrundlage; dazu kommt die fixe Unfallversicherung. Für Neue Selbständige schreibt die SVS die Beiträge in den ersten Jahren vorläufig (meist auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage) vor und rechnet später anhand des Einkommensteuerbescheids nach — Nachzahlungen oder Gutschriften sind möglich. Die genauen vorläufigen Beträge nennt Ihnen die SVS. Bei Detailfragen wenden Sie sich an die SVS oder an Ihre steuerliche Vertretung.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die SVS-Beitragssätze 2026?

Für gewerblich Selbstständige (GSVG) gelten: Krankenversicherung 6,80 %, Pensionsversicherung 18,50 % und Selbstständigenvorsorge 1,53 % der Beitragsgrundlage. Dazu kommt die Unfallversicherung als fixer Betrag von 12,95 € pro Monat.

Was ist die Beitragsgrundlage?

Die Beitragsgrundlage ist im Regelfall der im Einkommensteuerbescheid ausgewiesene Gewinn (Einkünfte aus selbstständiger bzw. gewerblicher Tätigkeit), erhöht um die vorgeschriebenen SVS-Beiträge. Sie wird nach unten mit der Mindest- und nach oben mit der Höchstbeitragsgrundlage begrenzt.

Wie hoch sind Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage?

Die Mindestbeitragsgrundlage liegt bei 551,10 € pro Monat, die Höchstbeitragsgrundlage bei 8.085 € pro Monat. Liegt Ihr Gewinn darunter, wird von der Mindestgrundlage gerechnet; liegt er darüber, wird bei der Höchstgrundlage gedeckelt.

Wie funktioniert die Vorschreibung bei Neuen Selbständigen?

In den ersten Jahren kennt die SVS Ihren tatsächlichen Gewinn noch nicht und schreibt die Beiträge vorläufig auf Basis der Mindestbeitragsgrundlage vor. Sobald der Einkommensteuerbescheid vorliegt, erfolgt eine Nachbemessung — es kann also zu Nachzahlungen (oder Gutschriften) kommen. Die konkreten vorläufigen Beträge nennt Ihnen die SVS.

Quellen: GSVG (Beitragssätze); SVS – Sozialversicherung der Selbständigen, svs.at (Beitragssätze, Mindest-/Höchstbeitragsgrundlage 2026); WKO, wko.at. Nachzulesen bei svs.at / wko.at / ris.bka.gv.at.