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Rechner

Lohnnebenkosten-Rechner

Ermitteln Sie die tatsächlichen Dienstgeberkosten: Bruttolohn plus Dienstgeberabgaben. Die einzelnen Sätze sind editierbar — die Voreinstellungen sind Richtwerte, die Sie an Ihre Werte anpassen können.

Bruttolohn
Dienstgeberabgaben
Aufschlag
Gesamtkosten Dienstgeber

⚠️ Die voreingestellten Prozentsätze sind Richtwerte aus Sekundärquellen (Lohnnebenkosten-Übersichten, Stand 2026) und je nach Bundesland und Fall unterschiedlich (v. a. DZ und Kommunalsteuer). Bitte vor Verwendung prüfen und ggf. anpassen. Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.

So funktioniert die Berechnung

Zum Bruttolohn kommen die Dienstgeberabgaben: Der Rechner addiert die eingegebenen Prozentsätze, wendet die Summe auf den Bruttolohn an und zeigt die Gesamtkosten des Dienstgebers sowie den prozentualen Aufschlag. Als Faustregel liegt der Aufschlag bei rund 30 %.

KomponenteRichtwert (editierbar)
Dienstgeber-SV-Anteil≈ 20,98 %
Dienstgeberbeitrag (DB, FLAF)3,7 %
Zuschlag zum DB (DZ)≈ 0,36 % (je Bundesland)
Kommunalsteuer3 %
Betriebliche Vorsorge (BV)1,53 %
Summe (Aufschlag)≈ 30 %

Die genauen Sätze hängen vom Einzelfall ab — etwa der DZ (Kammerumlage 2) variiert je Bundesland, und der SV-Dienstgeberanteil kann je nach Beschäftigungsart abweichen. Deshalb sind alle Felder editierbar.

Häufige Fragen

Was sind Lohnnebenkosten?

Lohnnebenkosten sind die Abgaben, die der Dienstgeber zusätzlich zum Bruttolohn trägt — vor allem der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung, der Dienstgeberbeitrag (DB) zum FLAF, der Zuschlag zum DB (DZ), die Kommunalsteuer und die betriebliche Vorsorge. Zusammen ergeben sie die tatsächlichen Personalkosten für den Arbeitgeber.

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in Österreich?

Als Faustregel liegen die Dienstgeberabgaben bei rund 30 % des Bruttolohns. Die genauen Prozentsätze der einzelnen Komponenten variieren (z. B. der DZ je nach Bundesland). Deshalb sind im Rechner alle Sätze editierbar — Sie können sie an Ihre Werte anpassen.

Aus welchen Komponenten bestehen die Dienstgeberabgaben?

Typischerweise: Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), Dienstgeberbeitrag (DB) zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschlag zum DB (DZ, Kammerumlage 2), Kommunalsteuer der Gemeinde sowie der Beitrag zur betrieblichen Vorsorge (BV, „Abfertigung neu").

Sind im Rechner das 13./14. Gehalt berücksichtigt?

Nein. Dieser Rechner ermittelt den Aufschlag auf einen einzelnen Bruttolohn. Die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) erhöhen die Jahrespersonalkosten zusätzlich und werden abgabenrechtlich teils anders behandelt. Für eine Jahresbetrachtung rechnen Sie 14 statt 12 Bezüge.

Quellen: WKO / finanz.at Lohnnebenkosten-Übersichten (Stand 2026), Kommunalsteuergesetz, FLAG (DB/DZ), BMSVG (betriebliche Vorsorge). Die Komponenten-Prozentsätze sind Richtwerte — vor Live-Verwendung offiziell bestätigen. Nachzulesen bei wko.at / bmf.gv.at.