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Rechner

MwSt-Rechner (Österreich)

Rechnen Sie die Umsatzsteuer in beide Richtungen: vom Nettobetrag auf den Bruttobetrag oder die USt aus einem Bruttobetrag heraus — mit 20 %, 13 % oder 10 %.

Der eingegebene Betrag ist …
Steuersatz
Nettobetrag
Umsatzsteuer
Bruttobetrag

Rechtsgrundlage: § 10 UStG. Angaben ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche Beratung im Einzelfall.

So funktioniert die Berechnung

Die Umsatzsteuer wird immer auf den Nettobetrag aufgeschlagen. Um von netto auf brutto zu kommen, multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,20 (bei 20 %), 1,13 (bei 13 %) oder 1,10 (bei 10 %). Um die USt aus einem Bruttobetrag herauszurechnen, teilen Sie ihn durch denselben Faktor.

RechenwegFormel
Netto → Brutto (20 %)Netto × 1,20
Brutto → Netto (20 %)Brutto ÷ 1,20
Umsatzsteuer (20 %)Brutto − (Brutto ÷ 1,20)

Häufige Fragen

Wie rechne ich die Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?

Beim Normalsatz von 20 % teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,20. Das Ergebnis ist der Nettobetrag; die Differenz ist die Umsatzsteuer. Beispiel: 120 € brutto ÷ 1,20 = 100 € netto, also 20 € USt. Bei 10 % teilen Sie durch 1,10, bei 13 % durch 1,13.

Welche Umsatzsteuersätze gibt es in Österreich?

Der Normalsatz beträgt 20 %. Der ermäßigte Satz von 10 % gilt u. a. für Lebensmittel, Bücher, Wohnungsmiete, Personennahverkehr und Medikamente. Der Zwischensatz von 13 % gilt u. a. für Wein ab Hof, Eintritte zu Kultur- und Sportveranstaltungen sowie inländische Flüge (§ 10 UStG).

Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und darf keine Vorsteuer abziehen. Seit 2025 liegt die Grenze bei 55.000 € Jahresumsatz (mit einer Toleranz von 10 % bis Jahresende).

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer?

In Österreich heißt die Steuer im Gesetz „Umsatzsteuer“ (USt). „Mehrwertsteuer“ (MwSt) ist der umgangssprachliche Begriff. Für die Berechnung besteht kein Unterschied.

Quellen: § 10 UStG (Steuersätze), Kleinunternehmerregelung (USP/WKO, seit 2025). Nachzulesen bei ris.bka.gv.at / wko.at.