Vorlage
Honorarnote-Vorlage (Österreich)
Die Honorarnote ist die Rechnung freier Dienstnehmer und Selbstständiger. Füllen Sie die Vorlage aus — Nettobetrag, Umsatzsteuer und Bruttobetrag werden je Position automatisch berechnet. Danach als PDF speichern oder drucken.
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Honorarnote
Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Rechtsgrundlage: § 11 UStG (Rechnungsangaben), § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmer), § 10 UStG (Steuersätze).
Pflichtangaben einer Honorarnote (§ 11 UStG)
Eine Honorarnote ist umsatzsteuerlich eine Rechnung. Sie muss in Österreich folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers (Ausstellerin/Aussteller)
- Name und Anschrift der Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers
- UID-Nummer des Ausstellers — sofern umsatzsteuerpflichtig
- fortlaufende Nummer (einmalig vergeben)
- Ausstellungsdatum
- Menge und handelsübliche Bezeichnung bzw. Art und Umfang der Leistung
- Tag oder Zeitraum der Leistung
- Entgelt (Nettobetrag), Steuersatz (20 %, 13 % oder 10 %) und der auf das Entgelt entfallende Steuerbetrag
- bei Steuerbefreiung ein Hinweis darauf — bei Kleinunternehmern der Hinweis nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG
Häufige Fragen
Was ist eine Honorarnote?
Die Honorarnote ist die Rechnung, die freie Dienstnehmerinnen, freie Dienstnehmer und Selbstständige in Österreich für ihre Leistungen ausstellen. Sie muss dieselben Pflichtangaben enthalten wie jede andere Rechnung nach § 11 UStG.
Welche Angaben muss eine Honorarnote enthalten?
Name und Anschrift von Ausstellerin oder Aussteller und Empfängerin oder Empfänger, die UID des Ausstellers (sofern umsatzsteuerpflichtig), eine fortlaufende Nummer, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, den Leistungszeitraum sowie Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag. Bei Kleinunternehmern tritt an die Stelle des Steuerausweises der Hinweis auf die Steuerbefreiung.
Brauche ich als Kleinunternehmer eine UID auf der Honorarnote?
Grundsätzlich nicht. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und benötigt für rein inländische Leistungen in der Regel keine UID. Statt des Steuerbetrags steht der Hinweis „Umsatzsteuerbefreit — Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG“ auf der Honorarnote.
Wann muss die UID der Empfängerin oder des Empfängers angegeben werden?
Übersteigt der Gesamtbetrag der Honorarnote 10.000 Euro inklusive Umsatzsteuer und wird die Leistung an ein anderes Unternehmen für dessen Unternehmen erbracht, ist zusätzlich die UID der Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers anzugeben.
Quellen: § 11 UStG (Rechnungsmerkmale), § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmer), § 10 UStG (Steuersätze). Nachzulesen bei ris.bka.gv.at, wko.at und usp.gv.at.