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Vorlage

Mahnung-Vorlage (Österreich)

Zahlungserinnerung oder Mahnung erstellen: Mahnstufe wählen, die offene Rechnung und eine neue Frist eintragen, optional Mahnspesen und Verzugszinsen ergänzen. Danach als PDF speichern oder drucken.

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Zusätzliche Kosten (optional)

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Zahlungserinnerung

Sollte sich Ihre Zahlung mit diesem Schreiben überschnitten haben, betrachten Sie es bitte als gegenstandslos.

Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine rechtliche Beratung im Einzelfall. Verzugszinssatz und Verzugstage bitte selbst prüfen und eintragen.

Verzugszinsen und Mahnspesen in Österreich

Sobald die Zahlungsfrist verstrichen ist, gerät die Kundin oder der Kunde in Verzug — und Sie haben Anspruch auf die gesetzlichen Verzugszinsen:

  • Geschäfte zwischen Unternehmern (B2B): nach § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Der Basiszinssatz wird halbjährlich (1. Jänner und 1. Juli) festgelegt; er lag zuletzt bei 1,53 %, woraus sich ein B2B-Verzugszinssatz von rund 10,73 % p. a. ergibt. Den aktuellen Basiszinssatz veröffentlicht die Oesterreichische Nationalbank — bitte vor dem Versenden prüfen.
  • Sonstige Geschäfte (z. B. gegenüber Verbrauchern): nach § 1000 ABGB 4 % pro Jahr.
Bei Unternehmergeschäften sieht § 458 UGB zusätzlich einen Pauschalbetrag von 40 Euro für Betreibungskosten vor. Darüber hinausgehende Mahnspesen müssen tatsächlich angefallen, notwendig und verhältnismäßig sein.

Wie eine Mahnung aufgebaut ist

Eine wirksame Mahnung nennt eindeutig die offene Rechnung (Nummer und Datum), den offenen Betrag, das ursprüngliche Fälligkeitsdatum und eine neue, konkrete Frist. Formulieren Sie die erste Erinnerung freundlich; erst spätere Mahnstufen werden bestimmter und kündigen weitere Schritte an.

Häufige Fragen

Wie viele Mahnungen muss ich schicken?

Gesetzlich ist keine bestimmte Anzahl an Mahnungen vorgeschrieben. Üblich ist eine höfliche Zahlungserinnerung, danach eine erste und eine zweite Mahnung mit klarer Frist. Nach einer letzten Mahnung mit Fristsetzung können Sie die Forderung gerichtlich oder über ein Inkasso weiterverfolgen.

Ab wann darf ich Verzugszinsen verlangen?

Verzug tritt ein, sobald die vereinbarte Zahlungsfrist ohne Zahlung verstrichen ist (oder mangels Frist nach Fälligkeit und Mahnung). Ab diesem Zeitpunkt stehen Ihnen die gesetzlichen Verzugszinsen zu. Bei Geschäften zwischen Unternehmern beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz nach § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; bei sonstigen Geschäften sind es nach § 1000 ABGB 4 % pro Jahr.

Darf ich Mahnspesen berechnen?

Angemessene, tatsächlich angefallene Betreibungskosten dürfen weitergegeben werden, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und verhältnismäßig sind. Bei Unternehmergeschäften sieht § 458 UGB zusätzlich einen Pauschalbetrag von 40 Euro für Betreibungskosten vor. Überhöhte Mahnpauschalen sind nicht zulässig.

Muss die Mahnung schriftlich sein?

Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben, aus Beweisgründen ist Schriftform (Brief oder E-Mail) aber dringend zu empfehlen. Nennen Sie die offene Rechnung, den Betrag, das ursprüngliche Fälligkeitsdatum und eine neue, konkrete Zahlungsfrist.

Quellen: § 456 UGB (Verzugszinsen B2B), § 458 UGB (Betreibungskosten), § 1000 ABGB (Zinsen). Basiszinssatz: Oesterreichische Nationalbank (oenb.at). Nachzulesen bei ris.bka.gv.at und wko.at.