Vorlage
Rechnung-Vorlage (Österreich)
Eine Ausgangsrechnung mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG. Positionen eintragen — Nettobetrag, Umsatzsteuer und Bruttobetrag werden automatisch berechnet. Anschließend als PDF speichern oder drucken.
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Rechnung
Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Rechtsgrundlage: § 11 UStG (Rechnungsangaben, Kleinbetragsrechnung bis 400 €), § 10 UStG (Steuersätze).
Pflichtangaben einer Rechnung (§ 11 UStG)
- Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift der Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers
- UID-Nummer des Ausstellers
- fortlaufende Nummer
- Ausstellungsdatum
- Menge und handelsübliche Bezeichnung bzw. Art und Umfang der Leistung
- Tag oder Zeitraum der Leistung
- Entgelt (netto), Steuersatz (20 %, 13 % oder 10 %) und Steuerbetrag — oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung
Kleinbetragsrechnung bis 400 €
Bei einem Gesamtbetrag von höchstens 400 Euro inklusive Umsatzsteuer gelten vereinfachte Regeln. Es genügen: Name und Anschrift des Ausstellers, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitraum, Ausstellungsdatum sowie der Bruttobetrag und der Steuersatz. Der Empfängername, die fortlaufende Nummer, die UID und ein gesonderter Steuerbetrag können entfallen.
Häufige Fragen
Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung in Österreich enthalten?
Nach § 11 UStG: Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und der Empfängerin oder des Empfängers, die UID des Ausstellers, eine fortlaufende Nummer, das Ausstellungsdatum, Menge und Art der Leistung, den Leistungszeitraum sowie Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag (oder einen Hinweis auf eine Steuerbefreiung).
Was ist eine Kleinbetragsrechnung?
Rechnungen bis zu einem Gesamtbetrag von 400 Euro inklusive Umsatzsteuer sind Kleinbetragsrechnungen. Hier genügen vereinfachte Angaben: Name und Anschrift des Ausstellers, Menge und Art der Leistung, Leistungszeitraum, Ausstellungsdatum, der Bruttobetrag und der Steuersatz. Name des Empfängers, fortlaufende Nummer, UID und ein gesonderter Steuerbetrag können entfallen.
Gilt die 400-Euro-Grenze immer?
Nein. Die Vereinfachung für Kleinbetragsrechnungen gilt nicht für innergemeinschaftliche Lieferungen und nicht bei Übergang der Steuerschuld (Reverse Charge). In diesen Fällen sind die vollständigen Angaben inklusive UID erforderlich.
Wann muss ich die UID der Empfängerin oder des Empfängers angeben?
Bei Rechnungen über 10.000 Euro inklusive Umsatzsteuer an ein anderes Unternehmen für dessen Unternehmen ist zusätzlich die UID der Leistungsempfängerin oder des Leistungsempfängers anzuführen.
Quellen: § 11 UStG (Rechnungsmerkmale und Kleinbetragsrechnung), § 10 UStG (Steuersätze). Nachzulesen bei ris.bka.gv.at, wko.at und usp.gv.at.