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Steuern

Basispauschalierung in Österreich

Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2026 · Angaben ohne Gewähr

Statt jeden Betriebsausgabenbeleg zu sammeln, dürfen viele Einzelunternehmen und Selbständige ihre Ausgaben pauschal ansetzen. Das spart Buchhaltungsaufwand und kann sogar Steuer sparen, wenn die tatsächlichen Kosten niedrig sind. Es gibt zwei Wege: die Basispauschalierung nach § 17 EStG und die seit 2020 bestehende Kleinunternehmerpauschalierung. Dieser Ratgeber zeigt Grenzen, Sätze und wann sich was lohnt (Stand 2026).

Basispauschalierung: 15 Prozent

Die Basispauschalierung steht Betrieben mit Einnahmen-Ausgaben-Rechnung offen, deren Vorjahresumsatz eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese Grenze wurde deutlich angehoben: Sie liegt 2025 bei 320.000 Euro und 2026 bei 420.000 Euro.

Als Betriebsausgaben werden pauschal 15 Prozent des Umsatzes angesetzt (2025: 13,5 Prozent; bis 2024 waren es 12 Prozent). Der maximale Pauschalbetrag beträgt 2026 damit 63.000 Euro. Für bestimmte Tätigkeiten – etwa kaufmännische oder technische Beratung, schriftstellerische, vortragende oder wissenschaftliche Leistungen – gilt weiterhin ein reduzierter Satz von 6 Prozent.

Zusätzlich zur Pauschale abziehbar bleiben unter anderem Wareneinkauf, Löhne und Fremdlöhne sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Alles andere gilt mit der Pauschale als abgegolten.

Kleinunternehmerpauschalierung: 45 oder 20 Prozent

Die Kleinunternehmerpauschalierung ist noch einfacher und steht Betrieben bis zu einem Umsatz von 55.000 Euro offen (seit 2025 an die umsatzsteuerliche Kleinunternehmergrenze angeglichen). Die pauschalen Betriebsausgaben betragen:

  • 45 Prozent bei Produktions- und Handelsbetrieben, gedeckelt mit 24.750 Euro;
  • 20 Prozent bei Dienstleistungsbetrieben, gedeckelt mit 11.000 Euro.

Auch hier sind die SVS-Beiträge zusätzlich gewinnmindernd abziehbar. Wer diese Variante nutzt, muss weder Wareneingangsbuch noch Anlagenverzeichnis führen – ideal für schlanke EPU.

Basis- oder Kleinunternehmerpauschalierung?

Die Kleinunternehmerpauschalierung bringt bei niedrigem Umsatz meist den höheren Prozentsatz und damit den größeren Abzug. Die Basispauschalierung greift dagegen auch noch bei deutlich höheren Umsätzen. Wer die Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer nutzt, findet die Grundlagen im Beitrag zur Kleinunternehmerregelung.

Wann sich Pauschalierung lohnt

Pauschalieren rechnet sich, wenn die tatsächlichen Betriebsausgaben niedriger sind als der Pauschalsatz – typischerweise bei Dienstleistern ohne großen Waren- oder Materialeinsatz. Wer hingegen hohe reale Kosten hat (Wareneinkauf, teure Ausstattung, viele Vorleistungen), fährt mit der vollständigen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung besser.

Ein Nebeneffekt: Bei Pauschalierung ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ausgeschlossen und auch der Investitionsfreibetrag steht nicht zu. Der Grundfreibetrag des Gewinnfreibetrags bleibt aber erhalten – ihn zeigt der Gewinnfreibetrag-Rechner. Wer viel investiert, sollte deshalb rechnen, ob die Pauschalierung trotz Vereinfachung wirklich günstiger ist.

Bindung und Wechsel

Die Basispauschalierung bindet: Nach einem Wechsel zurück zur vollständigen Gewinnermittlung ist die neuerliche Pauschalierung erst nach fünf Jahren wieder möglich. Der Umstieg will also überlegt sein. Bei größeren Investitionen oder schwankenden Ausgaben empfiehlt sich eine Vergleichsrechnung mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater.

Häufige Fragen

Gilt die Basispauschalierung auch für die Umsatzsteuer? Es gibt eine eigene Vorsteuerpauschalierung, die getrennt von der Einkommensteuer-Basispauschalierung zu betrachten ist. Kleinunternehmer ohne Umsatzsteuer nutzen ohnehin keinen Vorsteuerabzug – Details im Beitrag zum Vorsteuerabzug.

Wie hoch ist die Umsatzgrenze der Basispauschalierung 2026? Sie liegt 2026 bei 420.000 Euro Vorjahresumsatz (2025: 320.000 Euro). Der Pauschalsatz beträgt 15 Prozent, für bestimmte Tätigkeiten 6 Prozent.

Kann ich SVS-Beiträge zusätzlich absetzen? Ja. Sowohl bei der Basis- als auch bei der Kleinunternehmerpauschalierung sind die Sozialversicherungsbeiträge zusätzlich zur Pauschale abziehbar.


Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen nach dem Stand 2026 und ersetzt keine individuelle Beratung. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.


Quellen: § 17 EStG · WKO · USP · BMF

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ist kein Ersatz für eine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.