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Vorlage

Angebot-Vorlage (Österreich)

Erstellen Sie ein sauberes Angebot mit Positionen: Menge und Nettopreis eingeben — Nettosumme, Umsatzsteuer und Bruttobetrag werden automatisch berechnet. Angebotsnummer, Gültigkeitsdauer und Kundendaten ergänzen, dann als PDF speichern oder drucken.

Anbieter

Kunde & Eckdaten

Positionen

BeschreibungMengeNettopreis / EinheitSatz

Vorschau

Name / Firma
Angebots-Nr.
Datum
Gültig bis

Angebot

An:

Allgemeines Muster ohne Gewähr — kein Ersatz für eine steuerliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Ein Angebot ist noch keine Rechnung; die Rechnung nach § 11 UStG folgt erst nach Auftragserteilung.

Was in ein Angebot gehört

Ein Angebot ist die verbindliche oder — mit passendem Zusatz — unverbindliche Aufstellung dessen, was Sie zu welchem Preis leisten. Damit die Kundin oder der Kunde sofort entscheiden kann, sollte es enthalten:

  • Name und Anschrift von Anbieter und Kunde
  • eine Angebotsnummer und das Angebotsdatum
  • den Betreff bzw. das Projekt
  • die einzelnen Positionen mit Menge und Nettopreis je Einheit
  • den Umsatzsteuersatz (20 %, 13 % oder 10 %) und den Bruttobetrag — bei Kleinunternehmern den Hinweis auf die Steuerbefreiung
  • eine Gültigkeitsdauer („gültig bis“)
  • optional den Hinweis, dass das Angebot freibleibend ist
„Freibleibend“ oder „unverbindlich“ bedeutet: Sie behalten sich Änderungen bis zum Vertragsabschluss vor. Ohne diesen Zusatz und innerhalb der Gültigkeitsdauer sind Sie an Ihr Angebot gebunden.

Vom Angebot zur Rechnung

Nimmt die Kundin oder der Kunde das Angebot an, kommt der Vertrag zustande. Nach Leistungserbringung stellen Sie eine Rechnung bzw. Honorarnote mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG aus. Die Preise aus dem Angebot übernehmen Sie dabei unverändert.

Häufige Fragen

Ist ein Angebot in Österreich verbindlich?

Ein Angebot bindet grundsätzlich, solange es nicht ausdrücklich als freibleibend gekennzeichnet ist. Mit einem Zusatz wie „freibleibend“ oder „unverbindlich“ behalten Sie sich Änderungen bis zum Vertragsabschluss vor. Eine angegebene Gültigkeitsdauer begrenzt zusätzlich, wie lange Ihre Kundin oder Ihr Kunde das Angebot annehmen kann.

Muss ein Angebot Umsatzsteuer ausweisen?

Ein Angebot ist noch keine Rechnung, muss also nicht alle Pflichtangaben nach § 11 UStG enthalten. Trotzdem ist es üblich und transparent, Nettopreise, den anwendbaren Umsatzsteuersatz (20 %, 13 % oder 10 %) und den Bruttobetrag anzugeben, damit die Kundin oder der Kunde den Endpreis kennt. Kleinunternehmer weisen keine USt aus.

Wie lange sollte die Gültigkeitsdauer sein?

Das ist frei wählbar. In der Praxis sind zwei bis vier Wochen üblich. Nach Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer sind Sie an das Angebot nicht mehr gebunden und können Preise oder Konditionen anpassen.

Wird aus dem Angebot automatisch ein Vertrag?

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Kundin oder der Kunde das Angebot annimmt. Nehmen Sie danach die Leistung ab, legen Sie eine Rechnung bzw. Honorarnote mit allen Pflichtangaben nach § 11 UStG.

Quellen: § 11 UStG (Rechnungsmerkmale), § 10 UStG (Steuersätze), § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (Kleinunternehmer). Nachzulesen bei ris.bka.gv.at, wko.at und usp.gv.at.